Kosten
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Grundversicherung übernimmt die kieferorthopädische Behandlung in der Regel nicht. Eine Ausnahme sind spezifische Diagnosen z. B. bei extrem verlagerten Zähnen, wobei ein sogenannter „Krankheitswert“ der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung gegeben sein muss.
Viele Versicherungen bieten jedoch über Zusatzversicherungen Kostenbeteiligungen von 50-90 % an.
Welche Kosten übernimmt die IV?
Handelt es sich um ein sogenanntes Geburtsgebrechen, so übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung bis zum 20. Lebensjahr. Die Beurteilung für eine Kostenübernahme erfolgt nach klar definierten Kriterien, die bei jedem Patienten vor der Behandlung durch den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie überprüft werden.
Taxpunktwert
Der Taxpunktwert für kieferorthopädische Behandlungen beträgt in unserer Praxis Fr. 1.00. Die Behandlungen werden schrittweise abgerechnet und nach dem revidierten SSO-Tarif (Dentotar) in Rechnung gestellt. Falls Sie es wünschen, ist eine Bezahlung in Raten möglich.